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Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig!

Wir Lörracher Piraten begrüßen das heutige Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Sterbehilfe in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben das absurde Gesetz, womit der Bundestag die Sterbehilfe vor einigen Jahren überraschend unter Strafe stellte endlich kassiert!

„Im deutschen Grundgesetz ist das Recht auf Selbstbestimmung eines jeden Bürgers verankert! Die Selbstbestimmung gilt auch für den Sterbewunsch. Der Staat darf Sterbehilfe zwar regeln, er darf aber seine Bürger_innen nicht zum Weiterleben zwingen, wenn der Einzelne sein Leben als Qual und nicht mehr als lebenswert empfindet“, kommentiere die Lörracher Stadträtin Sabin Schumacher die Entscheidung.

Jeder hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und das Recht sich dafür Hilfe durch Dritte zu suchen und in Anspruch zu nehmen, wenn ihm diese Hilfe gewährt wird!

In Karlsruhe wurde heute demnach „konsequent und ohne wenn und aber“ Recht gesprochen! Großartig! In Gedanken an weitere absurde Gesetze im Strafgesetzbuch, die die Selbstbestimmung der Bürger_innen beschränken oder sogar aushebeln macht die heutige Rechtsprechung Hoffnung!


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