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Widerspruch gegen die ePA: Ein notwendiger Schritt

Die Möglichkeit, der elektronischen Patientenakte zu widersprechen, ist derzeit der einzige Ausweg, um sich gegen eine solche unzureichend gesicherte Datensammlung zu wehren. Aber läuft dabei alles rund? Oder gibt es Ungereimtheiten?

Dazu ein Kommentar von Sabin Schumacher, Stadträtin und Sprecherin der Piratenpartei Baden-Württemberg für Drogenpolitik & Menschenrechte

„Schon im Sommer habe ich schriftlich Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte (ePA) für mich bei meiner Krankenkasse eingelegt. Relativ fix kam daraufhin von der Krankenkasse auch die schriftliche Bestätigung. Dabei kündigte die Krankenkasse außerdem an, dass es vor Einführung der ePA, nochmal ein Rundschreiben an alle Versicherten zur Information gibt. In dem Schreiben gab den deutlichen Hinweis, dass ich nicht nochmals Widerspruch gegen die ePA einlegen muss. Der Widerspruch sei bei ihnen vermerkt. Falls ich es mir anders überlege, könne ich ihn jederzeit zurücknehmen, doch so lange das nicht der Fall sei, würde keine ePA für mich angelegt.

Das angekündigte Infoschreiben an alle Versicherten erhielt ich im Laufe vom Herbst. Ich behandelte es unter Kenntnisnahme. Ich hatte schließlich der ePA längst widersprochen und die Bestätigung der Krankenkasse, mein Widerspruch sei bei ihnen vermerkt und ein nochmaliger Widerspruch sei nicht notwendig.

Einige Tage vor Weihnachten gab es wieder Post von der Krankenkasse. Wieder ging es um die ePA. Diesmal ein Schreiben mit persönlicher Anrede und inhaltlich mit ordentlich Verunsicherungpotenzial, denn anders als bei den.vorherigen Schreiben, bekam ich diesmal beim Lesen den Eindruck, meine Krankenkasse weiß nichts (mehr?) von meinem Widerspruch und sollte ich nicht reagieren, gibt es Mitte Januar doch eine elektronische Patientenakte für mich.

Für mich hat sich so mein Eindruck nochmals verstärkt, dass es nicht im Interesse von uns Bürger*innen sein kann, unsere persönlichen Gesundheitsdaten einem System anzuvertrauen, das bereits von Anfang an mit Unsicherheit en behaftet ist. Ein transparentes und dezentralisiertes System, das muss die Grundlage der digitalen Gesundheitsversorgung sein – zum Schutz der Daten und der Privatsphäre jedes Einzelnen.

Aber jetzt werde ich erstmal nochmals Widerspruch gegen die ePA einlegen!“

Widerspruch gegen die ePA einlegen, so geht’s: https://widerspruch-epa.de/impressum/

Hier könnt ihr das Thema ePA noch weiter vertiefen:


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