Rainer Stickelberger, SPD-Abgeordneter des Wahlkreises Lörrach im Landtag sowie Justizminister von Baden Württemberg hat sich am Dienstag im ZDF für die schnelle Umsetzung der EU Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Die EU Richtlinie sieht vor, alle Telekommunikationsverbindungsdaten der gesamten Bevölkerung präventiv und ohne einen konkreten Verdacht zu speichern und langfristig für die staatliche Überwachung zugänglich zu machen. Millionen von Bürgerinnen und Bürgern würden damit zu potentiellen Kriminellen gestempelt.
Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Pläne der Europäischen Union am 2. März 2010 für verfassungswidrig, da sie gegen das Post- und Fernmeldegeheimnis verstoßen würde (Art.10 Abs.1 GG). Die Piratenpartei Lörrach ist verwundert, warum der Justizminister die Wiedereinführung eines Gesetzes forciert, welches mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik nachweislich nicht vereinbar ist.
„Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, welche die Bürger und Freiheitsrechte besonderst schützt, hat Vorrang vor den Überwachungsplänen der EU“ so Max Kehm, Bundestags-Direktkandidat der Piratenpartei im Wahlkreis Lörrach-Müllheim. Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung wird damit begründet, dass nur so die Identifizierung von Tätern und die Verbrechensbekämpfung im Internet möglich sei. Dass diese Behauptung jedoch falsch ist, beweist die Tatsache, dass private Abmahnkanzleien schon wegen kleinsten Rechtsverstößen jährlich hundertausende kostenpflichtige Abmahnungen verschicken, ohne dabei zur Identifizierung der angeblichen „Täter“ auf die Vorratsdatenspeicherung angewiesen zu sein. Zur Strafverfolgung im Internet wird die Vorratsdatenspeicherung also nicht benötigt, jedoch stellt sie einen massiven Eingriff in die Privatsphäre aller Bürger da. „Formen einer solch pauschalen Überwachung der gesamten Bevölkerung erwartet man eher von autoritären Staaten wie beispielsweise China und nicht von einer rechtsstaalichen Demokratie„, so Max Kehm.
Stickelberger sagte im ZDF, zur Verbrechensbekämpfung müsse man die Einschränkung der Netzfreiheit in Kauf nehmen. Nach seiner Überzeugung müssen also Bürgerrechte eingeschränkt werden, obwohl der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung nicht erwiesen ist und in keinem Verhältnis zur milliardenfachen Speicherung privater Daten steht. Die Piratenpartei Lörrach fordert daher Herrn Stickelberger dazu auf seine Forderung noch einmal zu überdenken und auf den Boden des Grundgesetzes zurückzukehren.