Demokratie, Transparenz, Grundeinkommen, Grundrechte, Privatspäre, Datenschutz, Cannabis Legalisierung

Das neue Polizeiaufgabengesetz oder die bayrische Interpretation von DIE POLIZEI – DEIN FREUND UND HELFER

Aus gutem Grund, gab es seit 1945 in Deutschland keine Behörde, der so massive Eingriffsmöglichkeiten in die Privatsphäre der BürgerInnen gewährt worden wäre, wie es nun mittels dem neuen bayrischen Polizeiaufgabengesetz passiert. Doch Bayern macht hier nur die Anfang! Weitere Bundesländer stehen längst in den Startlöchern!

Gut dreizigtausend BürgerInnen protestierten am vergangenen Donnnerstag gegen die neuesten Gesetzesverschärfungen zu Lasten unserer Grundrechte.

Ein Statement von Benjamin Wildenauer zum neuen bayrischen Polizeiaufgabengesetz!

Die Polizei, dein Freund und Helfer. Jeder kennt diesen Slogan, viele haben in ihrem Leben schon mal daran gezweifelt. Sei es, weil man das Vorgehen bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“ als vollkommen überzogen empfand oder weil man als friedlicher Demonstrant unabsichtlich einem überforderten Bereitschaftspolizisten in die Quere kam.

Während beispielsweise die Hagener Polizei schon 2015 versuchte, ihr Image in der Bevölkerung aufzupolieren, tut die bayerische Staatsregierung derzeit alles, um das restliche Vertrauen, das der Bürger bis dato der Polizei entgegenbringt, zu demontieren.
Dem manchmal mulmigen Gefühl in Gegenwart eines schlecht gelaunten Vertreters des staatlichen Gewaltmonopols stand bisher immerhin das Wissen gegenüber, dass der Rechtsstaat mit seiner Gewaltenteilung eine Garantie darstellt, nicht ohne Weiteres eingesperrt werden zu können.

Das ist jetzt nicht mehr so.

Es gibt ein neues Gesetz in Bayern. Genauer: ein neues Polizeiaufgabengesetz, kurz PAG. Dieses gibt der Polizei erhebliche Freiheiten und hebt Schranken auf, die es aus guten Gründen bisher gab. Ein „Beispiel für aufgehobene Schranken“ ist die sogenannte „Endloshaft“, die bereits im vergangenen Jahr durchgewunken wurde. Bis dahin war es in Bayern möglich, einen „Gefährder“, also eine Person, von der die Polizei meint, sie könne gefährlich sein oder gefährlich werden, für einen Zeitraum von 14 Tagen in Gewahrsam zu nehmen. Beweise für Gefahr im Verzug waren nicht nötig. Eine Anklage bzw. ein gerichtliches Verfahren ebenfalls nicht.

Diesen schon grenzwertigen Ansatz hielt das bayerische Innenministerium offensichtlich noch für steigerungsfähig und modifizierte es entsprechend. Jetzt sieht das neue PAG vor, dass Gefährder sogar bis zu drei Monate lang eingesperrt werden können. Damit nicht genug: die Inhaftierung von Personen ohne rechtskräftiges Urteil kann immer wieder verlängert werden.

Ein „Gefährder“ kann

  •  eingesperrt werden, ohne dass es Beweise gibt, die auf eine Straftat hindeuten.
  •  eingesperrt werden, ohne dass vor Gericht ein Verfahren eingeleitet wird.
  •  eingesperrt werden, nur weil jemand davon ausgeht, er könnte in der Zukunft eventuell eine Straftat begehen.

Klingt wie Ozeanien 1984, ist aber Bayern 2018. Und somit Deutschland 2018!

Die Diskussion über die äußerst fragwürdige Inhaftierung Deniz Yücels in der Türkei muss unter diesen Voraussetzungen in einem ganz anderen Licht geführt werden, nämlich einem, das dem Freistaat und der Bundesrepublik nicht besonders schmeichelt.

Neben der Endloshaft, die es de facto ermöglicht, jeden beliebigen Bürger einzig aufgrund von Vermutungen einzusperren, hält das PAG noch weitere „Schmankerl“ bereit. Dinge, die es in einem Rechtsstaat nicht geben darf.

Das ganze Konstrukt des neuen PAG basiert auf einer neuen Definition, der sogenannten „drohenden Gefahr“. Sie liegt dann vor, wenn man eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Durchführung einer Straftat in absehbarer Zukunft annimmt. Stellt also ein Ermittler fest, dass eine solche „drohende Gefahr“, besteht, hat er zukünftig ohne richterliche Anordnung Zugriff auf das komplette Arsenal an Ermittlungs- und Überwachungswerkzeugen der Polizei:
Funkzellenabfrage, Onlinedurchsuchung, automatische Kennzeichenermittlung, Abhören des Telefons, Beschlagnahme der Post, Einsatz von V-Leuten (deren Definition im Gesetzesentwurf, Art. 38 stark an Stasi-IMs der DDR erinnert), DNA-Analysen auf biogeographische Herkunft und noch vieles mehr.

Begründet wird all das mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20. April 2016. Dieses bezog sich allerdings ausdrücklich auf Fälle von Terrorismus bzw. die Abwehr terroristischer Anschläge und nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, auf sämtliche Fälle von Kriminalität.

Um ein krasses Beispiel zu nehmen, welches so hoffentlich auch unter Anwendung des neuen Gesetzes niemals eintreten wird: Wäre es verhältnismäßig, V-Leute in das private Umfeld einer Person einzuschleusen oder aus diesem anzuwerben, von der man vermutet, dass sie in „überschaubarer Zukunft“ ein Auto stehlen könnte? Und nun bitte nicht an das romantisierte Bild eines Tatort-Ermittlers aus dem Fernsehen denken – die Realität ist deutlich anfälliger für Fehler und Ermittlungspannen. Etliche Fälle belegen das.

Das bayerische Innenministerium behauptet tatsächlich, dass das neue PAG die Stärkung der Bürgerrechte zum Ziel habe. Eine Aussage, die auch der Konsum starker psychoaktiver Substanzen wie Alkohol in übermäßiger Menge nicht mehr erklären könnte – das ist Realitätsverlust hoch zehn oder vielleicht auch schlicht gelogen. Die Abschaffung der generellen Unschuldsvermutung, denn nichts Anderes wird mit der Definition des Begriffes der „drohenden Gefahr“ betrieben, als Stärkung der Bürgerrechte verkaufen zu wollen, ist eine Beleidigung für jeden halbwegs klar denkenden Menschen.

Zu Ende gedacht wird aus der Unschuldsvermutung eine Schuldvermutung. Nur von einer Beweislastumkehr zu sprechen, was bereits schlimm genug wäre, käme einer Verharmlosung gleich. Wie soll man schließlich beweisen, dass man in der Zukunft keine Straftat begehen wird? Selbst wenn es keine greifbaren Indizien für irgendwelche Pläne gibt, könnte die Gegenseite stets behaupten, dass diese nur gut genug versteckt seien. Zu beweisen, dass etwas nicht existiert, ist ungleich komplizierter als einfach zu behaupten, dass es existiert. Deshalb können ambitionierte Verschwörungstheoretiker in einer halben Stunde auch mehr Unsinn in die Welt setzen, als man in einem ganzen Menschenleben widerlegen könnte.

Bei vielen bürgerrechtlichen Einschnitten in der Vergangenheit wurde das Argument bemüht, dass es ja nicht so schlimm kommen werde. Oft stimmte das sogar. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, Gesetze zu schaffen, die einen Rahmen darstellen, in dem gehandelt werden kann. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Rahmen so weit öffnet, ist deshalb völlig unabhängig von der dann tatsächlich durchgeführten Handlung zu betrachten. Ein Gesetzgeber, der die Möglichkeiten für Überwachung und Demontage der Privatsphäre so weit auslegt, baut Gesetze, die sich bestens eignen, um ein Volk zu unterdrücken. Ob mit Absicht oder aufgrund fehlender Kompetenz ist dabei völlig zweitrangig.

 

 


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